Cookie-Hinweise genügen nicht!
Fest steht aber: „Nach EuGH sind Einwilligung für Cookies und Tracking-Tools verpflichtend!“
Was das genau heißt und wen dies betrifft, werden wir im Folgenden aufschlüsseln.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne jederzeit zur Verfügung.

Allgemeine Informationen
Eine e-privacy Verordnung gibt es bis heute nicht! Durch die unklare Rechtslage herrscht überall Chaos und Verwirrung. Es gibt viele widersprüchliche Aussagen, fest steht aber, dass Hinweis-Banner ohne Einwilligung sinnlos sind. Cookie-Hinweis Banner ohne Blockierfunktion genügen nicht.
Es gibt sogenannte Session-Cookies, welche keine Einwilligung benötigen. Hier werden beispielsweise Cookies für Warenkörbe im Online-Shop oder gespeicherte Anmeldedaten auf Blogs gesetzt.
Es gibt aber auch sogenannte Werbe- & Drittanbieter Cookies, welche eine Einwilligung benötigen.
Werbe- & Drittanbieter
Cookies, die eine Einwilligung benötigen, sind u.a.
In machen Fällen kann dies auch für Google Maps oder YouTube gelten. Es sei denn, hier gibt es bereits einen sogenannten „erweiterten Datenschutzmodus“, dann bedarf es keiner weiteren Einwilligung.
Wie geht es jetzt weiter?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Cookie-Hinweis ausreicht oder Sie beispielsweise wissen, dass Sie Google Analytics nutzen, aber keine Einwilligung erheben, können Sie dies gerne jederzeit bei uns erfragen bzw. abändern lassen.
Generell gibt es drei Optionen:
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Gerne beantworten wir alle Fragen rund um dieses Thema. Wir selber würden Ihnen und uns diesen ganzen Irrsinn und vor allem Aufwand auch gerne ersparen. Leider sind wir als Agentur dazu verpflichtet, Sie auf den neuesten Stand zu bringen.
Bitte beachten Sie auch, dass weitere Bestimmungen folgen können. Hierauf haben wir keinen Einfluss.